Allgemeine Geschäftsbedingungen

der westvend GmbH Geschäftsführer: Tobias Dichtler
Rheiner Straße 151, 48282 Emsdetten

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, westvend stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss, Schriftform

2.1 Angebote von westvend sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine konkrete Annahmefrist enthalten.

Bei einem ausdrücklich als verbindlich bezeichneten digitalen Angebot kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde innerhalb der Annahmefrist die hierfür vorgesehene Schaltfläche „Angebot verbindlich annehmen“ betätigt.

Bei einem freibleibenden Angebot stellt die digitale Bestätigung eine verbindliche Bestellung des Kunden dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch eine Auftragsbestätigung von westvend in Textform, durch Rechnungsstellung oder durch Auslieferung der Ware zustande.

2.2 Bestellungen können über Online-Formulare, E-Mail, Telefon oder schriftlich erfolgen. westvend kann Angebote des Kunden innerhalb von 5 Kalendertagen annehmen.
2.3 Individuell vereinbarte Nebenabreden bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

2.4 Digitales Angebotssystem

westvend kann Angebote über das digitale Angebots- und Kundenverwaltungssystem LisaCRM bereitstellen. Technischer Anbieter des Systems ist die KAREON Media GmbH, Alleestr. 1, 46049 Oberhausen. Die KAREON Media GmbH wird hierdurch nicht Vertragspartner des Kunden.

2.5 Zugang und Authentifizierung

Zum Schutz der im Angebot enthaltenen Daten kann der Zugang zum Angebot von der Eingabe eines einmaligen Bestätigungscodes abhängig gemacht werden. Der Bestätigungscode wird an die vom Kunden oder für den Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer übermittelt.

Der Kunde ist verpflichtet, Bestätigungscodes und Zugänge vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und westvend einen vermuteten Missbrauch unverzüglich mitzuteilen.

2.6 Keine Vertragserklärung durch Öffnung

Die Anforderung oder Eingabe eines Bestätigungscodes sowie das bloße Aufrufen, Öffnen, Anzeigen, Herunterladen oder Ausdrucken eines Angebots stellen weder eine Annahme des Angebots noch eine Bestellung oder sonstige Vertragserklärung dar.

Eine verbindliche Vertragserklärung wird ausschließlich durch Betätigung der entsprechend bezeichneten Schaltfläche zur verbindlichen Annahme oder Bestellung abgegeben.

2.7 Einbeziehung der Vertragsunterlagen

Vor Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung erhält der Kunde die Möglichkeit, das Angebot und die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen, herunterzuladen und zu speichern.

Durch Betätigung der Schaltfläche zur verbindlichen Angebotsannahme bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung für den jeweiligen Vertrag akzeptiert.

Die Datenschutzerklärung wird dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung stellt keine Einwilligung in ein E-Mail-Öffnungs-, Link- oder sonstiges Nutzungsverhaltenstracking dar.

2.8 Dokumentation des Angebotsvorgangs

westvend ist berechtigt, die Bereitstellung, den Zugriff, die Authentifizierung und die im Angebotssystem abgegebenen Erklärungen zum Zweck der Vertragsabwicklung, der IT-Sicherheit und des Nachweises des Vertragsschlusses zu dokumentieren.

Hierbei können insbesondere das betroffene Angebot, die verwendete Angebots- und AGB-Version, die ausgeführte Handlung, Datum und Uhrzeit, die verwendete E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer sowie technische Zugriffs- und Sicherheitsdaten protokolliert werden.

Art, Umfang, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sämtliche Preise sind Nettopreise in EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versand/Spedition, Versicherung, Zöllen/Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Direktkauf: Zahlung gemäß Auftragsbestätigung.
3.3 Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie Mahn- und Inkassokosten. Zahlungen werden zunächst auf Kosten/Zinsen, dann auf die älteste Hauptforderung verrechnet.

4. Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrübergang

4.1 Lieferungen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – per Spedition frei Bordsteinkante an die vom Kunden benannte Lieferanschrift.
4.2 Gefahrübergang: Mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung auf den Kunden über, auch wenn westvend die Transportkosten trägt.
4.3 Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.
4.4 Selbstbelieferungsvorbehalt: Bleibt westvend trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts unverschuldet unzureichend beliefert, ist westvend zum Rücktritt berechtigt; bereits erbrachte Zahlungen werden erstattet.
4.5 Fehlgeschlagene Zustellung: Ist die Anlieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. ungeeignete Stellfläche/Zufahrt, Nichterreichbarkeit zum avisierten Termin), nicht möglich, trägt der Kunde die Kosten der erfolglosen Anlieferung sowie eine pauschale Verzugsentschädigung von 1 % je volle Woche, max. 8 % des (Teil-)Lieferwertes. Nachweis höherer/niedrigerer Schäden bleibt möglich.
4.6 Versandverzögerung auf Wunsch des Kunden: Verzögert sich Versand/Zustellung auf Wunsch oder Veranlassung des Kunden um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, kann westvend Lagergeld von 0,5 % je angefangenem Monat, max. 5 % des Kaufpreises berechnen; weitergehende Lager-/Versicherungskosten bleiben vorbehalten. Mit Anzeige der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Kunden über.

5. Lieferschein, Abnahme, Nicht-Unterschrift

5.1 Der Kunde hat bei Anlieferung die Stückzahl und äußerliche Unversehrtheit zu prüfen und den Lieferschein als Empfangsbestätigung zu unterschreiben.
5.2 Verweigerung der Unterschrift: Verweigert der Kunde die Unterschrift ohne substantiierte, sofortige Mängelrüge (insbesondere zu Anzahl, Typ, offensichtlichen Transportschäden), gilt die Lieferung als abgenommen; Gefahr- und Besitzübergang treten mit Bereitstellung am Lieferort ein. westvend ist berechtigt, die Lieferung zu dokumentieren (z. B. Spediteur-Scan/Fotobeleg/Zeugnis).
5.3 Unterbleibt die Abnahme, kann westvend von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen; verlangt westvend Schadensersatz, beträgt dieser pauschal 30 % des Kaufpreises, es sei denn, westvend weist einen höheren oder der Kunde einen geringeren oder keinen Schaden nach.

6. Transportschäden, Rügepflicht

6.1 Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich direkt gegenüber dem Spediteur geltend zu machen. Das zuständige Speditionsunternehmen teilt westvend dem Kunden mit.
6.2 Zusätzlich sind Transportschäden/fehlende Kolli binnen 24 Stunden nach Anlieferung an mv@westvend.de zu melden.
6.3 Kaufleute trifft die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

7. Montage-/Einbauleistungen (sofern vereinbart)

7.1 Montage/Einbau erfolgen durch westvend oder beauftragte Fachbetriebe. Der Kunde stellt rechtzeitig Zugang, geeignete Stellflächen sowie erforderliche Anschlüsse (insb. Strom, ggf. Netzwerk/Wasser/Abfluss/Belüftung) bereit und beachtet die Aufstellvoraussetzungen.
7.2 Gefahrübergang bei Montageleistungen mit Übergabe nach Abschluss der Arbeiten. Vom Kunden veranlasste Zusatzleistungen/Nachfahrten werden gesondert berechnet.

8. Schulung, Erstinbetriebnahme, Bedienpflichten

8.1 Bei erklärungsbedürftigen Automaten (insb. Kühlung, Zahlungssysteme, Telemetrie) ist eine Ersteinweisung/Schulung vor Erstinbetriebnahme erforderlich.
8.2 Unterbleibt die Schulung oder weicht der Kunde/sein Personal von den Schulungs-/Bedienvorgaben ab, sind Gewährleistungsansprüche für Bedien-/Konfigurationsfehler (z. B. falsche Temperatur, ungeeignete Warenlogik, fehlerhafte Aufstellung/Belüftung) ausgeschlossen; zwingende Haftung bleibt unberührt.
8.3 Änderungen an Firmware/Systemeinstellungen/Anbindungen/Hardware dürfen nur durch autorisierte Personen erfolgen.

9. Eigentumsvorbehalt (erweitert)

9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von westvend.
9.2 Verarbeitung/Verbindung/Vermischung erfolgt für westvend als Hersteller; westvend erwirbt (Mit-)Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte.
9.3 Der Kunde ist im ordentlichen Geschäftsgang zur Weiterveräußerung berechtigt; er tritt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes bereits jetzt an westvend ab; westvend nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zum Einzug ermächtigt, solange er nicht in Verzug ist.
9.4 Verpfändung/Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter sind westvend unverzüglich anzuzeigen.

10. Gewährleistung (Mängelhaftung)

10.1 Für Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Automaten beträgt sie 6 Monate; bei ausdrücklich als „gebraucht“/„refurbished“ gekennzeichneten Waren kann die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt werden.
10.2 westvend hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.
10.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Aufstellung, unzureichender Belüftung, falscher Parametrisierung/Temperatur, ungeeigneten Produkten oder Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte.
10.4 Handelt es sich um eine Ersatzlieferung, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware binnen 30 Tagen zurückzugeben; Zuordnungsinformationen sind beizufügen.
10.5 Kaufleute haben § 377 HGB zu beachten (s. Ziff. 6.3).

11. Haftung

11.1 westvend haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Garantie (soweit ausdrücklich übernommen) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet westvend nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12. Verarbeitung nach Kundenvorgaben (Branding/Folierung)

12.1 Der Kunde sichert zu, zur Nutzung der überlassenen Inhalte (Logos, Marken, Designs, Daten) berechtigt zu sein und räumt westvend die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.
12.2 Der Kunde stellt westvend von Drittansprüchen frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung dieser Inhalte resultieren. westvend kann rechtswidrige Inhalte ablehnen.

13. Zurückbehaltung, Abtretung

13.1 Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
13.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis ist ohne Zustimmung von westvend ausgeschlossen.

14. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Lieferantenausfall) verlängern sich Fristen angemessen; bei andauernder Behinderung ist westvend zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

15. Verjährung sonstiger Ansprüche

Ansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens nach fünf Jahren nach Leistungserbringung; zwingende Haftung bleibt unberührt.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Emsdetten.

17. Individualkonfiguration, Werksvertrag, Ausschluss von Stornierung und Widerrufsrecht

17.1 Bestellt der Kunde einen Automaten mit individueller Konfiguration, liegt ein Werksvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB vor. Eine individuelle Konfiguration liegt insbesondere vor bei Abweichungen vom Serienstandard, z. B. durch Auswahl oder Anpassung von Zahlungsmodulen, Spiralen, Förderbändern, Ausgabesystemen, technischen Komponenten, Softwareparametern, Telemetrie, Folierung, Branding, Farbgestaltung, kundenspezifischer Ausstattung oder sonstigen Sonderausführungen.

17.2 Für den Vertragsschluss über einen individuell konfigurierten Automaten gelten die Regelungen in Ziffer 2 dieser AGB.

Ist das digitale Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, kommt der Vertrag durch Betätigung der Schaltfläche „Angebot verbindlich annehmen“ zustande. Bei einem freibleibenden Angebot bedarf es zusätzlich der Annahme durch westvend gemäß Ziffer 2.1.

Nach wirksamem Vertragsschluss ist eine freie Stornierung ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Anfechtungsrechte bleiben unberührt.

17.3 Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Verträgen über individuell konfigurierte Automaten kein Widerrufsrecht zu. Dies gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

17.4 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht ausschließlich dann, wenn ein Automat ohne jede Individualisierung als serienmäßiges Standardprodukt bestellt wird. Jede über den Serienstandard hinausgehende Konfiguration schließt das Widerrufsrecht aus.

17.5 Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht ein Widerrufsrecht unabhängig von der Konfiguration nicht zu.

18. Finanzierung über Leasing, Bonitätsrisiko, ersatzweise Kaufpflicht

18.1 Sofern der Kunde den Erwerb der Ware über eine Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft abwickelt, kommt der Kaufvertrag zwischen westvend und dem Kunden unabhängig vom Abschluss oder Bestand des Leasingvertrags zustande. Die Finanzierung stellt lediglich eine Zahlungsmodalität dar.

18.2 Der Kunde bestätigt, dass die Leasing- oder Finanzierungszusage unter dem Vorbehalt einer fortlaufenden Bonitätsprüfung steht. Verschlechtert sich die Bonität des Kunden nach Vertragsschluss oder werden der Finanzierungsgesellschaft negative Bonitätsmerkmale (insbesondere durch Creditreform oder vergleichbare Auskunfteien) bekannt, die zur Ablehnung, Aufhebung oder Nichtauszahlung der Finanzierung führen, trägt der Kunde dieses Risiko allein.

18.3 Wird die Finanzierung nach Vertragsabschluss, nach erfolgreicher Vorprüfung oder nach Bestellung der Ware durch westvend aus Gründen aufgehoben oder nicht ausgezahlt, die der Kunde zu vertreten hat oder die in seiner Risikosphäre liegen, bleibt der Kaufvertrag uneingeschränkt wirksam.

18.4 In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Ware ersatzweise im Direktkauf zu erwerben. Der vollständige Kaufpreis wird sofort fällig und ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zahlungsaufforderung ohne Abzug per Vorkasse zu begleichen.

18.5 Ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Stornierungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.

19. Vorkassegeschäfte und Beginn der Lieferzeiten

19.1 Bei allen Verträgen mit vereinbarter Vorkassezahlung beginnen angegebene oder vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen nicht mit der Angebotsbestätigung, sondern erst mit vollständigem Zahlungseingang des in Rechnung gestellten Vorkassebetrags auf dem Geschäftskonto von westvend.

19.2 Verzögerungen, die auf einen verspäteten Zahlungseingang zurückzuführen sind, verlängern die Lieferzeiten entsprechend. Dies gilt auch für individuell konfigurierte Automaten und Sonderanfertigungen.

20. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: August 2026